Rechtsgebiete

Kommunales Abgabenrecht

Zu diesem Rechtsgebiet gehören die unterschiedlichsten von kommunen , anderen Gebietskörper-schaften und Träger öffentlicher Einrichtungen zu erhebenden Steuern, Gebühren und Beiträge.

Steuern sind dabei von Bürgern zu zahlende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Staatliche Leistung darstellen und von einem öffentlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen denjenigen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Steuerpflicht anknüpft. Hierzu zählen auf kommunaler Ebene z.B. die Grundsteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Vergnügungssteuer, die Jagdsteuer und die Hundesteuer.

Gebühren sind dagegen Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Zu den Benutzungsgebühren zählen z.B. Trink- oder Abwassergebühren, Abfall- oder Straßenreinigungsgebühren, Kindertagesstättengebühren oder Friedhofsgebühren.

Beiträge wiederum sind Geldleistungen, die dem Ersatz der Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen und von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung für den durch die Anlage oder Einrichtung gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteil erhoben werden, die ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen und Anlagen geboten werden. Hierzu zählen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge sowie Beiträge für den gebotenen Anschluss des Grundstücks an zentrale Trinkwasser- oder Abwasserbeseitigungsanlagen.

Auf dem Gebiet des Kommunalabgabenrechtes berate ich Kommunen und Betreiber von öffentlichen Einrichtungen bei der Erstellung von Satzungen und im Zusammenhang stehender öffentlicher Verträge. Ich berate und vertrete Kommunen, Betreiber von öffentlichen Einrichtungen und Bürger außergerichtlich und gerichtlich. Ich übernehme die Prozessführung bundesweit vor Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ich überprüfe Gebühren- und Beitragsbescheide sowie die den Bescheiden zugrunde liegenden Satzungen.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst alle die Nutzung des Bodens regelnde Fragen. Zum öffentlichen Baurecht zählen insbesondere die Gebiete des Bauplanungsrechtes und des Bauordnungsrechtes.

Das Bauplanungsrecht regelt dabei die generelle bauliche Nutzung von Flächen, das Bauordnungs-recht die tatsächliche Ausgestaltung des Bauvorhabens. Aus dem Gebiet des Bauplanungsrechtes relevant ist meist die Aufstellung des Bebauungsplans durch die Gemeinde. Auf dem Gebiet des Bauordnungsrechtes erlangen insbesondere die Abstandsregeln und zunehmend immissions-rechtliche Fragen eine besondere Wichtigkeit.

Ich berate Kommunen und Vorhabenträger und Bürger bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen einschließlich der Erarbeitung von Städtebaulichen Verträgen. Ich berate und vertrete zudem in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Baugenehmigun-gen, Bauvorbescheid, der Zurückstellung eines Genehmigungsverfahrens oder der Ausübung von Vorkaufsrechten.

Daneben bin ich auch auf dem Gebiet des Planfeststellungsrechtes, wie z.B. von Straßen oder Abfalldeponien und immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren tätig.